Paragraphen

IBOBB ist ein in allen Schularten und Schultypen verankertes Prinzip.

Die rechtlichen Grundlagen für Umsetzung und Koordination von IBOBB am Schulstandort sind vielfältig. Hier finden Sie diese im Überblick.

Rundschreiben 17/2012

Das Rundschreiben 17 aus dem Jahr 2012 legt Grundlagen und Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung von ibobb, sowie einen diesbezüglichen Maßnahmenkatalog fest.

Lehrplan der verbindlichen Übung "Bildungs- und Berufsorientierung"

Bildungs- und Berufsorientierung ist in den allgemein bildenden höheren Schulen, Mittelschulen und Allgemeinen Sonderschulen als verbindliche Übung mit eigenem Fachlehrplan vorgesehen.​​​​​​​

Übergreifendes Thema Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

Mit der Verankerung der übergreifenenden Themen in den Fachlehrplänen wird die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung unterstützt und gefördert. Im allgemeinen Teil der Lehrpläne wurden konkrete Kompetenzziele auch zu Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung formuliert.

Im Lehrplan Primarstufe

Im Lehrplan Sekundarstufe I​​​​​​​

Übersicht Verankerung aller übergreifenden Themen in den Gegenständen am Beispiel Mittelschule​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Weitere Infos zu allen übergreifenden Themen

Grundsatzerlass für Berufsorientierungskoordination

Der Grundsatzerlass definiert die Aufgaben der Schule bei der Orientierung der Schülerinnen und Schüler in einer immer differenzierteren Ausbildungswelt und sich rasch ändernder Berufsbilder.

Das Hauptaugenmerk der Bildungs- und Berufsorientierung an den Schulen liegt in der Durchführung der verbindlichen Übung „Bildungs- und Berufsorientierung“ in der 7. und 8. Schulstufe; Unterstützung, bzw. Organisation von Realbegegnungen (z.B. Berufspraktischen Tagen), sowie die diesbezügliche Information von Schüler/innen und Erziehungsberechtigten.

Aufgabe der BOKO ist es, die vielfältigen Maßnahmen am Schulstandort zu koordinieren, zu unterstützen und allen Beteiligten zu kommunizieren.

Die Bildungs- und Berufsorientierung am Schulstandort basiert auf Grundlage des Schulorganisationsgesetztes, der Lehrplanverordnungen (Verankerung der verbindlichen Übung BO in der 7. und 8. Schulstufe), des Schulunterrichtsgesetzes, sowie des Rundscheiben 17 aus dem Jahr 2012.

Die Anzahl der an einem Schulstandort vorzusehenden BOKOs richtet sich nach der Schüler/innenanzahl in der 7. und 8. Schulstufe (ein/e Berufsoriertierungskoordinator/in bei bis zu 125 Schüler/innen, 2 bei mehr als 125 Schüler/innen und 3 bei mehr als 250 Schüler/innen).

Zu den Aufgaben der Koordinator/innen zählt u.a. die Koordination der Maßnahmen gemäß Standortkonzept, die Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen, sowie Dokumentation und Evaluation der gesetzten Maßnahmen.

Hochschullehrgänge und Rahmencurricula

Hier finden Sie einen Überblick über die Aufgaben der Berufskoordination, Hochschullehrgänge und Rahmencurricula zur Ausbildung von Berufsorientierungslehrer/innen, Berufsorientierungskoordinator/innen sowie Schüler- und Bildungsberater/innen.

Hochschullehrgang Berufsorientierungskoordination

Hochschullehrgang Berufsorientierungslehrer/innen​​​​​​​​​​​​​​

Hochschullehrgang Schüler- und Bildungsberater/innen​​​​​​​​​​​​​​