Paragraphen

Die Bildungs- und Berufsorientierungskoordination spielt eine entscheidende Rolle bei der qualitätsvollen Umsetzung und Abstimmung der Bildungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen am Schulstandort.

Grundsatzerlass für Bildungs- und Berufsorientierungskoordination

Der Grundsatzerlass definiert die Aufgaben der Schule bei der Orientierung der Schülerinnen und Schüler in einer immer differenzierteren Ausbildungswelt und sich rasch ändernder Berufsbilder.

Das Hauptaugenmerk der Bildungs- und Berufsorientierung an den Schulen liegt in der Durchführung der verbindlichen Übung „Bildungs- und Berufsorientierung“ in der 7. und 8. Schulstufe; Unterstützung, bzw. Organisation von Realbegegnungen (z.B. Berufspraktische Tage bzw. Berufspraktische Wochen), sowie die diesbezügliche Information von Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten.


Rundschreiben 17/2012

Der Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (ibobb) in der 7. und 8. Schulstufe legt Grundlagen und Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung von ibobb, sowie einen diesbezüglichen Maßnahmenkatalog fest.


Neue Lehrpläne zur Bildungs- und Berufsorientierung

Einen umfassenden Überblick über alle Aspekte der neuen Lehrpläne bieten die Rechtlichen Grundlagen in der Kategorie Unterricht.


Hochschullehrgänge und Rahmencurricula

Einen Überblick über die Aufgaben der Bildungs- und Berufskoordination, Hochschullehrgänge und Rahmencurricula zur Ausbildung von Bildungs- und Berufsorientierungslehrerinnen und -lehrer, Berufsorientierungskoordinatorinnen und -koordinatoren sowie Schüler- und Bildungsberatung finden Sie hier.

Hochschullehrgang Bildungs- und Berufsorientierungskoordination

Hochschullehrgang Bildungs- und Berufsorientierungslehrerinnen und -lehrer​​​​​​​​​​​​​​

Hochschullehrgang Schüler- und Bildungsberatung​​​​​​​​​​​​​​