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Der Auftrag zur Vorbereitung auf das Berufsleben ist bereits in §2, Absatz 1 des Schulorganisationsgesetzes grundgelegt:

„Die österreichische Schule (…) hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. (…)“

Auftrag zur Vorbereitung auf das Berufsleben

Die Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung spielt in allen Schularten eine wichtige Rolle, die auch in den Lehrplänen widergespiegelt wird.
Die neuen Lehrpläne wurden am 2. Jänner 2023 kundgemacht.

Neue Lehrpläne im Rechtsinformationssystem RIS​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Einen umfassenden Überblick über alle Aspekte der neuen Lehrpläne bietet die Webseite des Pädagogischen Pakets.

Lehrpläne Neu für Primar- und Sekundarstufe I


Lehrplan der verbindlichen Übung "Bildungs- und Berufsorientierung"

Bildungs- und Berufsorientierung ist in den allgemein bildenden höheren Schulen, Mittelschulen und Allgemeinen Sonderschulen als verbindliche Übung mit eigenem Fachlehrplan vorgesehen.

Übergreifendes Thema Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen wird die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung unterstützt und gefördert. Im allgemeinen Teil der Lehrpläne wurden konkrete Kompetenzziele auch zu Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung formuliert.

in der Primarstufe

in der Sekundarstufe I​​​​​​​

Übersicht Verankerung aller übergreifenden Themen in den Gegenständen am Beispiel Mittelschule​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Weitere Infos zu allen übergreifenden Themen​​​​​​​


Gesetzliche Grundlagen, Erlässe und Verordnungen

In den folgenden Links können Sie die gesetzlichen Grundlagen, Erlässe und Verordnungen, die für die Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen und Projekten relevant sind, nachlesen.

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen (SchUG §§ 13 und 13a)​​​​​​​​​​​​​​

Schulveranstaltungenverordnung

Grundsatzerlass zum Projektunterricht​​​​​​​

Aufsichtserlass​​​​​​​


Weitere Informationen zu rechtlichen Grundlagen unter www.ibobb.at​​​​​​​​​​​​​​