(Rechtliche) Grundlagen
Die Berufsorientierungskoordination spielt eine entscheidende Rolle bei der qualitätsvollen Umsetzung und Abstimmung der Berufsorientierungsmaßnahmen am Schulstandort.
Grundsatzerlass für Berufsorientierungskoordination
Der Grundsatzerlass definiert die Aufgaben der Schule bei der Orientierung der Schülerinnen und Schüler in einer immer differenzierteren Ausbildungswelt und sich rasch ändernder Berufsbilder.
Das Hauptaugenmerk der Bildungs- und Berufsorientierung an den Schulen liegt in der Durchführung der verbindlichen Übung „Bildungs- und Berufsorientierung“ in der 7. und 8. Schulstufe; Unterstützung, bzw. Organisation von Realbegegnungen (z.B. Berufspraktische Tage bzw. Berufspraktische Wochen), sowie die diesbezügliche Information von Schüler/innen und Erziehungsberechtigten.
Rundschreiben 17/2012
Der Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (ibobb) in der 7. und 8. Schulstufe legt Grundlagen und Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung von ibobb, sowie einen diesbezüglichen Maßnahmenkatalog fest.
Neue Lehrpläne zur Bildungs- und Berufsorientierung
Einen umfassenden Überblick über alle Aspekte der neuen Lehrpläne bieten die Rechtlichen Grundlagen in der Kategorie Unterricht.
Hochschullehrgänge und Rahmencurricula
Hier finden Sie einen Überblick über die Aufgaben der Berufskoordination, Hochschullehrgänge und Rahmencurricula zur Ausbildung von Bildungs- und Berufsorientierungslehrer/innen, Berufsorientierungskoordinator/innen sowie Schüler- und Bildungsberater/innen.
Hochschullehrgang Berufsorientierungskoordination
Hochschullehrgang Bildungs- und Berufsorientierungslehrer/innen
Hochschullehrgang Schüler- und Bildungsberater/innen