Rechtliche Grundlagen

Der Auftrag zur Vorbereitung auf das Berufsleben ist bereits in §2, Absatz 1 des Schulorganisationsgesetzes grundgelegt:
„Die österreichische Schule (…) hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. (…)“
Auftrag zur Vorbereitung auf das Berufsleben
Die Berufsorientierung spielt allen Schularten eine wichtige Rolle, die auch in den Lehrplänen widergespiegelt wird.
Hier finden Sie einen Überblick über die entsprechenden Bezugnahmen sowohl in den allgemeinen Teilen der Lehrpläne, als auch in den einzelnen Fachlehrplänen:
AHS: Auszüge aus den allgemeinen Teilen des Lehrplans
AHS: Auszüge aus den Fachlehrplänen
MS: Auszüge aus den allgemeinen Teilen des Lehrplans
MS: Auszüge aus den Fachlehrplänen
PTS: Auszüge aus den allgemeinen Teilen des Lehrplans
PTS: Auszüge aus den Fachlehrplänen
Lehrplan der verbindlichen Übung "Berufsorientierung"
Berufsorientierung ist in den allgemein bildenden höheren Schulen, Mittelschulen und Allgemeinen Sonderschulen als verbindliche Übung mit eigenem Fachlehrplan vorgesehen:
Lehrplan der verbindlichen Übung "Berufsorientierung" AHS
Lehrplan der verbindlichen Übung "Berufsorientierung" MS
Lehrplan der verbindlichen Übung "Berufsorientierung" Allgemeine Sonderschulen
Gesetzliche Grundlagen, Erlässe und Verordnungen
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, Erlässe und Verordnungen, die für Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen und Projekten relevant sind.
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen (SchUG §§ 13 und 13a)
Grundsatzerlass zum Projektunterricht
Aufsichtserlass
Weitere Informationen zu rechtlichen Grundlagen finden Sie unter www.ibobb.at